1. Kinoratgeber fĆ¼r Eltern
KINOBESUCH MIT EINEM ERZIEHUNGSBEAUFTRAGTEN
FĆ¼r den Kinobesuch Ihres Kindes mit einem Erziehungsbeauftragten ist natĆ¼rlich auch Ihre Zustimmung erforderlich (sofern EinschrƤnkungen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes greifen) ā nutzen Sie dazu ganz einfach die Erziehungsbeauftragung als Formular zum Download.
Ā
ACHTUNG:Ā In Bezug auf Altersfreigaben (FSK) hat der Erziehungsauftrag keine Wirkung. Die Altersfreigaben bleiben auch in Anwesenheit eines Erziehungsbeauftragten ausnahmslos bindend.
2. FSK
ALTERSEINSTUFUNG
In den PrĆ¼fverfahren der FSK werden die Freigaben fĆ¼r fĆ¼nf Altersstufen vorgenommen. Aus dem PrĆ¼fergebnis werden die jeweilige Alterskennzeichen sowie bei Kinospielfilmen eine Kurzfassungen der FreigabebegrĆ¼ndung verƶffentlicht.
Die FSK-AusschĆ¼sse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere TrƤgermedien, die „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfƤhigen Persƶnlichkeit zu beeintrƤchtigen“, nicht fĆ¼r ihre Altersstufe freigegeben werden dĆ¼rfen (Ā§ 14 Abs. 1 JuSchG). In den FSK-GrundsƤtzen wird dabei bewusst auf eine vermutete Wirkung abgestellt.
Mit der Altersfreigabe ist keine pƤdagogische Empfehlung oder Ƥsthetische Bewertung verbunden. Einen fest gefĆ¼gten Kriterienkatalog fĆ¼r die Beurteilung der mƶglichen Wirkungen kann es nicht geben, wohl aber MaĆstƤbe, die der sachkundigen Auslegung bedĆ¼rfen. Hierbei ist grundsƤtzlich das Wohl der jĆ¼ngsten JahrgƤnge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefƤhrdete Kinder und Jugendliche zu berĆ¼cksichtigen.
Ā
FSK-KENNZEICHEN
Die von den FSK-PrĆ¼fausschĆ¼ssen vergebenen Altersfreigaben werden bei Videoverƶffentlichungen wie DVDs, Blu-ray Discs etc. durch fĆ¼nf FSK-Kennzeichen sichtbar gemacht. In der folgenden Ćbersicht informieren wir Sie Ć¼ber Anhaltspunkte und Problembereiche, die fĆ¼r die jeweiligen Freigaben eine besondere Relevanz aufweisen.
FSK ab 0 freigegeben / Freigegeben ohne AltersbeschrƤnkung
Das Kennzeichen „FSK ab 0 freigegeben“ entspricht dem bisherigen Kennzeichen „Freigegeben ohne AltersbeschrƤnkung“. Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollstƤndig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Ćbertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lƶsen Ćngste aus, die nicht selbstƤndig und alleine abgebaut werden kƶnnen. Eine schnelle und positive Auflƶsung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.
FSK ab 6 freigegeben
Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die FƤhigkeit zu kognitiver Verarbeitung von SinneseindrĆ¼cken. Allerdings sind bei den sechs bis elfjƤhrigen betrƤchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berĆ¼cksichtigen. Etwa mit dem neunten Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu kƶnnen. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit mƶglich. Bei jĆ¼ngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein sechsjƤhriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fĆ¼rchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente kƶnnen zwar schon verkraftet werden, dĆ¼rfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflƶsung von Konfliktsituationen ist auch hier maĆgebend.
FSK ab 12 freigegeben
Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die FƤhigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine hƶhere ErregungsintensitƤt, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen Ć¼blich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbstƤndig verarbeitet werden kann. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriƶs problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und fĆ¼r ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.
FSK ab 16 freigegeben
Bei 16- bis 18-jƤhrigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schƤdigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen RollenverhƤltnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder SexualitƤt auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder AuslƤnderfeindlichkeit wird mit besonderer SensibilitƤt geprĆ¼ft.
FSK ab 18 / Keine Jugendfreigabe
Das Kennzeichen „FSK ab 18“ entspricht dem bisherigen Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“. Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere JugendgefƤhrdung vorliegt. Nach Ā§ 14 Abs. 3 u. 4 des Jugendschutzgesetzes erfolgt fĆ¼r DVDs und Blu-ray Discs die Vergabe des Kennzeichnens „FSK ab 18“, wenn keine einfache JugendgefƤhrdung vorliegt, fĆ¼r die ƶffentliche FilmvorfĆ¼hrung, wenn der Film nicht schwer jugendgefƤhrdend ist. Gekennzeichnete Filme, DVDs und Blu-ray Discs werden von der BundesprĆ¼fstelle fĆ¼r jugendgefƤhrdende Medien (BPjM) nicht indiziert.
Ā
Das Kennzeichen „FSK ab 0 freigegeben“ entspricht dem bisherigen Kennzeichen „Freigegeben ohne AltersbeschrƤnkung“. Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollstƤndig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Ćbertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lƶsen Ćngste aus, die nicht selbstƤndig und alleine abgebaut werden kƶnnen. Eine schnelle und positive Auflƶsung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.
Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die FƤhigkeit zu kognitiver Verarbeitung von SinneseindrĆ¼cken. Allerdings sind bei den sechs bis elfjƤhrigen betrƤchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berĆ¼cksichtigen. Etwa mit dem neunten Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu kƶnnen. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit mƶglich. Bei jĆ¼ngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein sechsjƤhriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fĆ¼rchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente kƶnnen zwar schon verkraftet werden, dĆ¼rfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflƶsung von Konfliktsituationen ist auch hier maĆgebend.
Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die FƤhigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine hƶhere ErregungsintensitƤt, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen Ć¼blich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbstƤndig verarbeitet werden kann. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriƶs problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und fĆ¼r ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.
Ā
Bei 16- bis 18-jƤhrigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schƤdigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen RollenverhƤltnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder SexualitƤt auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder AuslƤnderfeindlichkeit wird mit besonderer SensibilitƤt geprĆ¼ft.
Das Kennzeichen „FSK ab 18“ entspricht dem bisherigen Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“. Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere JugendgefƤhrdung vorliegt. Nach Ā§ 14 Abs. 3 u. 4 des Jugendschutzgesetzes erfolgt fĆ¼r DVDs und Blu-ray Discs die Vergabe des Kennzeichnens „FSK ab 18“, wenn keine einfache JugendgefƤhrdung vorliegt, fĆ¼r die ƶffentliche FilmvorfĆ¼hrung, wenn der Film nicht schwer jugendgefƤhrdend ist. Gekennzeichnete Filme, DVDs und Blu-ray Discs werden von der BundesprĆ¼fstelle fĆ¼r jugendgefƤhrdende Medien (BPjM) nicht indiziert.
Ā
Parental Guidance (PG): FSK ab 12 ā mit Eltern SIND FILME ab sechs Jahren erlaubt
FSK 12 PGHaben Filme die Kennzeichnung „FSK ab 12 freigegeben“ erhalten, kann durch die PG-Parental Guidance Regelung nach Ā§ 11 Abs. 2 JuSchG auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwƤrts der Einlass zur Vorstellung gewƤhrt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsƤtzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Keine Kennzeichnung
Bei einer Altersfreigabe fĆ¼r Kinofilme muss nach Ā§ 14 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch bei einer Freigabe „ab 18 Jahren“ auf eine „schwere JugendgefƤhrdung“ hin geprĆ¼ft werden. Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen ist, dass in EinzelfƤllen auch Jugendliche Zutritt zu den Vorstellungen erhalten kƶnnten. Bei einer Freigabe von Filmen auf DVD, Blu-ray oder vergleichbaren BildtrƤgern besteht verstƤrkt die Gefahr, dass bereits Jugendliche Filme sehen, die erst „ab 18 Jahren“ freigegeben sind. Hier reicht daher bereits eine „einfache JugendgefƤhrdung“ aus, damit keine Kennzeichnung ausgesprochen werden darf. Es ist daher mƶglich, dass ein Film, der im Kino eine Freigabe „ab 18 Jahren“ erhalten hat, in der gleichen Version fĆ¼r eine Verƶffentlichung auf DVD keine Freigabe erhƤlt.
Ā
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sind hier eindeutig und bindend fĆ¼r die Arbeit der FSK.
„Keine Kennzeichnung“ stellt aber kein AuffĆ¼hrungsverbot dar. Kinos kƶnnen auf eigenes rechtliches Risiko den Film vorfĆ¼hren – allerdings nur vor Erwachsenen. Kommt ein Gericht ā beispielsweise nach einer Anzeige – zur Auffassung, dass es sich um einen „schwer jugendgefƤhrdenden Film“ handelt, sind unter anderem Werbung und AnkĆ¼ndigung gesetzlich verboten und daher strafbar (Jugendschutzgesetz, Ā§ 15 Abs. 1). Ćber den Jugendschutz hinaus mƶglicherweise zu berĆ¼cksichtigende strafrechtliche BestƤnde fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Justiz – und nicht der FSK.
Ā
Was sind FSK-Freigaben?
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von Ā§Ā§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehƶrden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pƤdagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das kƶrperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeintrƤchtigt wird.
Wie entstehen die FSK-Freigaben?Ā
Nach einer vollstƤndigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des PrĆ¼fausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, ErzƤhlstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung. AnschlieĆend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom PrĆ¼fausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, FiktionalitƤt oder RealitƤtsnƤhe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, SexualitƤt, Rollenbilder, VerhƤltnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films. FĆ¼r die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie BeeintrƤchtigung aufgrund von Ƥngstigung, Ć¼bererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Ā
INFORMATIONEN ZU DEN FREIGABEBEGRĆNDUNGENĀ
Um eine grƶĆtmƶgliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewƤhrleisten, verƶffentlicht die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen BegrĆ¼ndungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte kƶnnen sich so direkt Ć¼ber die HintergrĆ¼nde einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass fĆ¼r Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Verƶffentlichungen sowie fĆ¼r Filme mit den Kennzeichen „FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne AltersbeschrƤnkung“ und „FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe“ derzeit keine individuellen BegrĆ¼ndungen verƶffentlicht werden. Informationen zu den FSK Freigaben und FreigabebegrĆ¼ndungen sind auch mobil abrufbar. Die FSK App ist im Apple Store und auf Google Play kostenlos verfĆ¼gbar.
Ā
3. Die Erziehungsbeauftragung: Tipps fĆ¼r Eltern und Erziehungsbeauftragte
Personensorgeberechtigt…Ā
…sind die Eltern oder ein Vormund (bestellt vom Familiengericht)
Ā
Erziehungsbeauftragt…Ā
…sind Personen Ć¼ber 18 Jahren, die dauerhaft oder vorĆ¼bergehend Erziehungsaufgaben wahrnehmen, wenn diese mit den Personensorgeberechtigten vereinbart sind (lt. Jugendschutzgesetz)
Eine erziehungsbeauftragte Person muss volljƤhrig sein und sich ausweisen kƶnnen. GeprĆ¼ft werden sollte: Ist der Erziehungsbeauftragte in der Lage, ein Kind zuverlƤssig und verantwortungsvoll zu unterstĆ¼tzen und es zu beaufsichtigen?
Wichtig ist, dass der Erziehungsbeauftragte diese Regelungen des Jugendschutzgesetzes kennt:
Alkoholverbot fĆ¼r Jugendliche unter 16 Jahren
Verbot von Spirituosen und branntweinhaltigen GetrƤnken (inkl. MixgetrƤnke) unter 18 Jahren
Rauchverbot unter 18 Jahren
Nicht vergessen: Bei abendlichen Kinobesuchen muss der sichere Heimweg des Kindes gewƤhrleistet werden!
Er gilt nur, wenn…
…der Erziehungsbeauftragte dazu die Kopie des Ausweises von mindestens einem der Erziehungsberechtigten mitfĆ¼hrt.Ā
…das Formular vom Erziehungsbeauftragten an der Kinokasse oder am Einlass vorgelegt wird.Ā
…sich der Erziehungsbeauftragte zusammen mit dem Kind im Kinosaal aufhƤlt.
In Bezug auf Altersfreigaben (FSK) hat der Erziehungsauftrag keine Wirkung. Die Altersfreigaben bleiben auch in Anwesenheit eines Erziehungsbeauftragten ausnahmslos bindend.
4. Das Jugendschutzgesetz
Um Kinder und Jugendliche in der Ćffentlichkeit zu schĆ¼tzen, greifen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ā hier wird z.B. die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer von MinderjƤhrigen bei ƶffentlichen Veranstaltungen/im Kino bindend definiert. Ausnahmen gibt es nur, wenn MinderjƤhrige das Kino mit einer erziehungsberechtigten oder personensorgeberechtigten Begleitung besuchen.Ā
(Ā§11 Absatz 3 JuSchG).
JuSchG
ZusƤtzliche ErlƤuterung:Ā
Kinder = 0 – 14 Jahre
Jugendliche = 14 – unter 18 Jahre
Personensorgeberechtigter = Meistens die ElternĀ
Erziehungsbeauftragter = Ćber 18 Jahre alt, es handelt sich hierbei um eine Person, die die FĆ¼rsorge fĆ¼r einen bestimmten Zeitraum von den Eltern Ć¼bertragen bekommt.
Um diese zeitlichen Begrenzungen aufzuheben, muss die personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Begleitperson folgendes Formular ausfĆ¼llen:
BITTE BEACHTEN SIE:
Dieses Formular hat keinen Einfluss auf die festgelegte Altersfreigabe eines Filmes! Im praktischen Beispiel bedeutet das: Ein MinderjƤhriger darf trotz Erziehungsbeauftragung KEINE FilmvorfĆ¼hrungen mit der Angabe āFSK 18ā besuchen.
…Kinder unter 6 Jahren dĆ¼rfen das Kino nur in Begleitung eines PersonensorgeberechtigtenĀ
(Eltern) besuchen.
…Kinder ab 6 Jahren dĆ¼rfen Filme mit der Freigabe āFSK 12ā besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) sind; eine erziehungsbeauftragte Person reicht hierfĆ¼r nicht aus.
…Kleinkinder bis zum Alter von einschlieĆlich 2 Jahren dĆ¼rfen noch nicht zum Kinobesuch mitgenommen werden.
5. FAQ
Als āerziehungsbeauftragtā wird eine volljƤhrige Person bezeichnet, die mit der altersgemƤĆen Aufsicht eines MinderjƤhrigen beauftragt wurde. Diese Funktion muss beim gemeinsamen Kinobesuch nachgewiesen werden kƶnnen, z.B. mit dem āFormular Erziehungsauftragā.
Zum Beispiel, wenn es um die Aufenthaltsdauer bei einem Kinobesuch am Abend geht. Mƶchte ein 16-JƤhriger einen FSK 16-Film sehen, der nach 24 Uhr endet, muss er von den Eltern oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Bitte beachten Sie: Die FSK-Regelung ist bindend und kann nicht angepasst werden. Ein 16-JƤhriger darf also keine Vorstellung eines FSK 18-Films besuchen.
Die Parental-Guidance-Regelung greift bei Filmen mit der FSK 12. Nur in Begleitung eines Elternteils darf ein Kind ab 6 Jahren die Vorstellung besuchen.
Nein. Nur in Begleitung eines Elternteils (personensorgeberechtigt) darf das Kind die Vorstellung besuchen. Andere Personen wie Freunde, GroĆeltern, Ƥltere Geschwister etc. sind nicht personensorgeberechtigt.
Ja, aber nur, wenn die volljƤhrige Begleitperson einen āErziehungsauftragā durch die Eltern des MinderjƤhrigen bekommen hat.
Ja, als Kinobetreiber ist das Capitol Cinema Center Werne verpflichtet, den Jugendschutz, bzw. seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht einzuhalten. Im Zweifelsfall mĆ¼ssen SchĆ¼ler-, bzw. Personalausweise durch unsere Mitarbeiter Ć¼berprĆ¼ft werden. Zum rechtlichen Hintergrund: HƤlt ein Gewerbetreibender das Jugendschutzgesetz nicht ein, kann er mit BuĆgeldern bis zu 50.000 ā¬ oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden.
Ja. Das Vorprogramm darf entsprechend des Jugendschutzgesetzes keine hƶhere Altersfreigabe als der Hauptfilm haben. Jeder Werbespot und jeder Trailer wird auf eine mƶgliche beeintrƤchtigende Wirkung auf MinderjƤhrige Ć¼berprĆ¼ft und bei Nichteignung aus dem Programm gestrichen.
Im Jugendschutzgesetz Ā§11.
Geht es um ƶffentliche Veranstaltungen wie einen Kinobesuch, entzieht der Gesetzgeber den Eltern durch Jugendschutz und FSK die Verantwortung. Auch wir als Kinobetreiber unterstehen diesen gesetzlichen Auflagen und dĆ¼rfen keine Ausnahmen machen.
Nein. AuĆerhalb der Parental-Guidance-Regelung gibt es keine Ausnahmen.
6. Links
Hier finden Sie eine Ćbersicht von Links mit noch mehr Informationen zum Thema FSK und Jugendschutz.
FSK
Die offizielle Homepage der āFreiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaftā
BMFFSJ
Die offizielle Homepage des āJugendschutzā ā Bundesministerium fĆ¼r Familie, Frauen, Senioren und Jugend
Kinofenster.de
Das Onlineportal fĆ¼r Filmbildung mit detaillierten Informationen zu ausgewƤhlten Filmen
FBW
Filme mit PrƤdikat der Deutschen Film- und Medienbewertung